Allgemeine Geschäftsbedingungen
Outzeit GmbH – Brennholzverkauf · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Brennholz zwischen Outzeit GmbH, Donnersbachstraße 99, 8952 Irdning, UID: ATU61777517 (im Folgenden „Verkäufer") und dem jeweiligen Besteller (im Folgenden „Kunde").
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Damit auf einen Blick erkennbar ist, wen eine Regelung betrifft, sind Bestimmungen, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, mit einem vorangestellten „Nur Verbraucher:" bzw. „Nur Unternehmer:" gekennzeichnet; ein innerhalb einer gemeinsamen Regelung stehender gruppenspezifischer Zusatz ist mit „gegenüber Verbrauchern" bzw. „gegenüber Unternehmern" kenntlich gemacht. Alle nicht gekennzeichneten Bestimmungen gelten für beide Gruppen gleichermaßen.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens abschließt. Unternehmer ist, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
1.4 Abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.5 Im Sinne dieser AGB bezeichnet „lose Schüttware" Brennholz, das ungebündelt geschüttet angeliefert und beim Kunden abgeladen (gekippt) wird. „Gebinde auf Palette" bezeichnet gebündeltes oder gestapeltes Brennholz, das auf Paletten trennbar angeliefert wird. Die Unterscheidung ist insbesondere für das Rücktrittsrecht (§ 8) maßgeblich.
1.6 Eine „Nichtannahme" liegt vor, wenn der Kunde eine vertragsgemäße Lieferung ohne berechtigten Grund nicht entgegennimmt – insbesondere, wenn er zum vereinbarten Liefertermin ohne vorherige Absage nicht erreichbar oder nicht anwesend ist oder keine Abladung ermöglicht, oder wenn er die Annahme vertragsgemäßer Ware verweigert. Die berechtigte Zurückweisung nicht vertragsgemäßer (mangelhafter) Ware ist keine Nichtannahme.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung des Sortiments – ob auf der Website, in Prospekten oder telefonisch – stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
2.2 Mit seiner Bestellung (telefonisch, per E-Mail oder über die Website) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers (per E-Mail oder Textnachricht) zustande. Der Verkäufer bestätigt jede Bestellung vor der Lieferung; die anschließende Lieferung ist Erfüllung des bereits geschlossenen Vertrags und nicht selbst der Vertragsabschluss. Gegenüber Verbrauchern wird mit der Auftragsbestätigung eine Bestätigung des Vertrags einschließlich der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
2.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; nachträgliche Änderungen bedürfen zu Beweiszwecken der Bestätigung in Textform.
2.5 Anfragen über das Formular auf unserer Website: Das Absenden des Anfrage-Formulars ist eine unverbindliche Anfrage und noch keine zahlungspflichtige Bestellung. Vor dem Absenden werden dem Kunden die wesentlichen Merkmale der Ware, der voraussichtliche Gesamtpreis einschließlich Steuern sowie die Liefer- und Zahlungsbedingungen angezeigt. Auf die Anfrage unterbreitet der Verkäufer ein Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung; der Vertrag kommt nach § 2.3 zustande. Eine Zahlung über die Website ist nicht möglich; sie erfolgt bei der Lieferung (§ 4). Unabhängig vom genutzten Kanal erhält der Verbraucher die Auftragsbestätigung und die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger; liegt keine E-Mail-Adresse vor, werden diese in Papierform gemeinsam mit dem Lieferschein bei der Lieferung übergeben.
2.6 Bestellungen durch automatisierte Systeme oder Vertreter des Kunden (z. B. ein für den Kunden handelnder KI-Einkaufsagent): Gibt ein solches System eine Bestellung ab, wird diese dem vertretenen Kunden zugerechnet. Der Kunde stellt sicher, dass das System hierzu bevollmächtigt ist, und ist für dessen Erklärungen verantwortlich. Bei der Bestellung sind der Name und die Kontaktdaten des Kunden sowie seine Eigenschaft als Verbraucher oder Unternehmer anzugeben. Die Auftragsbestätigung und die Widerrufsbelehrung werden dem namentlich genannten Kunden zur Verfügung gestellt.
2.7 Vertragsabschluss im Fernabsatz: Übermittelt der Verkäufer dem Kunden ein Angebot per E-Mail mit Link auf dessen persönliche Kundenseite, kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde dort — nach Bestätigung der Kenntnisnahme von AGB und Widerrufsbelehrung — die Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" betätigt und der Verkäufer die Bestellung durch Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt. Gleichwertig kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot telefonisch oder durch Antwort auf die Angebots-E-Mail annimmt; auch diese Annahme ist eine zahlungspflichtige Bestellung. Der Vertragstext samt AGB und Widerrufsbelehrung wird dem Kunden mit der Angebots-E-Mail und erneut mit der Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
2.8 Bestellablauf, Vertragstext und Sprache: Eine Bestellung über ein Angebot läuft so ab: (1) unverbindliche Anfrage, etwa über das Formular auf www.al-holz.at; (2) Angebot des Verkäufers per E-Mail mit Link auf die persönliche Kundenseite; (3) Annahme des Angebots durch den Kunden – auf der Kundenseite nach Bestätigung der Kenntnisnahme von AGB und Widerrufsbelehrung mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“, durch Antwort auf die Angebots-E-Mail oder telefonisch (§ 2.7); (4) Auftragsbestätigung per E-Mail – nach dem Klick auf der Kundenseite in der Regel sofort, sonst sobald der Verkäufer die Annahme bearbeitet hat; muss er den Vorgang nach dem Klick noch prüfen, kommt zuerst eine Eingangsbestätigung. Eingabefehler kann der Kunde im Formular vor dem Absenden berichtigen; Fehler im Angebot teilt er dem Verkäufer telefonisch oder per E-Mail mit, der Verkäufer berichtigt dann das Angebot. Der Verkäufer speichert den Vertragstext; der Kunde erhält ihn samt AGB und Widerrufsbelehrung mit der Angebots-E-Mail und mit der Auftragsbestätigung. Auf der Kundenseite bleibt er abrufbar, solange der Auftrag läuft, und bis fünf Tage nach der letzten Lieferung; ein nicht angenommenes Angebot bis zum Ende seiner Gültigkeit. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Liefer- und etwaige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, sofern nicht ausdrücklich „frei Haus" vereinbart wurde.
3.3 Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preis.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlung erfolgt bei Lieferung. Als Zahlungsarten stehen Barzahlung, Bankomatkarte (Debitkarte) und Kreditkarte zur Verfügung.
4.2 Kartenzahlung (Bankomat- und Kreditkarte) setzt eine ausreichende Mobilfunk-Netzabdeckung am Lieferort voraus und kann daher nicht garantiert werden. Ist am Lieferort keine Kartenzahlung möglich, ist der Kaufpreis in bar zu entrichten; der Kunde wird gebeten, hierfür vorsorglich Bargeld bereitzuhalten.
4.3 Eine Zahlung auf offene Rechnung (Kreditrechnung) wird nur in Ausnahmefällen und ohne Rechtsanspruch des Kunden gewährt; die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Verkäufers.
4.4 Nur Unternehmer: Zusätzlich kann Vorkasse oder Zahlung auf Rechnung vereinbart werden. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Neukunden oder größeren Mengen Vorkasse zu verlangen.
4.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Nur Unternehmer: Es gilt der gesetzliche Unternehmer-Verzugszinssatz.
§ 5 Lieferung und Abladung
5.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb des Liefergebiets Bezirk Liezen und angrenzende Gemeinden laut Liefergebietsliste auf al-holz.at.
5.2 Der Kunde hat für eine sichere und mit dem Lieferfahrzeug problemlos erreichbare Zufahrt sowie für eine geeignete Abladestelle zu sorgen. Kann die Abladestelle nicht angefahren werden, erfolgt die Abladung an der nächstgelegenen zumutbaren Stelle.
5.3 Mehrkosten, die durch fehlende Erreichbarkeit, unzureichende Zufahrt oder unrichtige Adressangaben entstehen, trägt der Kunde.
5.4 Liefertermin: Der in der Auftragsbestätigung genannte Lieferzeitraum ist verbindlich vereinbart; geliefert wird spätestens an seinem letzten Tag. Bei Wunschtermin und Expresslieferung ist der genannte Liefertag verbindlich vereinbart. Innerhalb dieses Rahmens stimmt der Verkäufer den genauen Liefertag und ein einstündiges Lieferfenster rechtzeitig vor der Lieferung mit dem Kunden ab. Ist kein spätester Liefertag vereinbart, liefert der Verkäufer spätestens sechs Wochen nach dem vereinbarten frühesten Liefertag. Bei Leistungshindernissen gilt § 5.4a.
5.4a Leistungshindernisse: Kann der Verkäufer einen vereinbarten Liefertermin oder Lieferzeitraum wegen eines Hindernisses, das er trotz zumutbarer Vorsorge nicht abwenden konnte, nicht einhalten – insbesondere Witterung, die eine sichere Zufahrt oder Abladung nicht zulässt, unvorhersehbarer Ausfall von Fahrzeug oder Maschine oder Krankheit des Fahrers ohne verfügbare Vertretung –, informiert er den Kunden unverzüglich und schlägt einen neuen Termin vor. Der Liefertermin bzw. das Ende des Lieferzeitraums verschiebt sich um die Dauer des Hindernisses, höchstens jedoch um 14 Tage. Hat der Kunde eine Lieferung mit Wunschtermin oder Express gewählt und wird der vereinbarte Tag aus einem solchen Grund nicht eingehalten, wird für die Lieferung nur der Preis der Standardlieferung berechnet; ein bereits bezahlter Mehrbetrag wird unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche nach § 11 bleiben unberührt.
5.5 Lieferung in Abwesenheit des Kunden ist nur bei Gebinden auf Palette möglich; lose Schüttware wird ausschließlich in Anwesenheit des Kunden abgeladen. Eine Ablieferung in Abwesenheit setzt eine vorherige Abstellvereinbarung voraus, in der der Kunde einen bestimmten Ablageort auf seinem Grundstück festlegt. Mit dem Absetzen der Ware am vereinbarten Ablageort gilt die Ware als übergeben.
5.6 Erfolgt die Ablieferung in Abwesenheit des Kunden, dokumentiert der Verkäufer die Ablieferung durch ein Foto der abgesetzten Ware am Ablageort. Das Foto dient ausschließlich als Nachweis der Ablieferung. Einzelheiten zur Verarbeitung, zur Rechtsgrundlage und zur Speicherdauer regelt die Datenschutzerklärung.
5.7 Absage eines vereinbarten Liefertermins: Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Liefertermin weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab oder liegt eine Nichtannahme (§ 1.6) vor, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktritt, und war die Ware für diese Lieferung bereits verladen, so hat der Kunde die Handlingkosten für das Entladen und Wiedereinlagern zu ersetzen; der Ersatz ist der Höhe nach mit den für diese Lieferung vereinbarten Lieferkosten begrenzt. War die Ware noch nicht verladen, fällt kein Ersatz an. Die Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechts durch Verbraucher (§ 8) bleibt unberührt; gegenüber Unternehmern gilt die Ersatzpflicht uneingeschränkt.
5.8 Rücktritt des Verkäufers bei Nichtannahme: Sagt der Kunde einen vereinbarten Liefertermin weniger als 24 Stunden vorher ab oder liegt eine Nichtannahme (§ 1.6) vor, ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, einen neuen Liefertermin anzubieten oder – unter Aufrechterhaltung seines Anspruchs auf Aufwandersatz nach § 5.7 – von diesem Liefervertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Bei Abonnements richtet sich das Kündigungsrecht des Verkäufers nach § 9.8.
5.9 Komfortlieferung: Bei der Komfortlieferung kommt das Holz als Gebinde auf Mehrwegpaletten; der Verkäufer bringt die Paletten mit dem Geländehubwagen bis zum Lagerplatz des Kunden, sofern Zufahrt und Weg es zulassen: Die Zufahrt zum Grundstück oder in dessen unmittelbare Nähe muss mit dem Anhänger-Gespann möglich und der Platz zum Ausladen halbwegs eben sein; der Weg zum Lagerplatz braucht rund 2 Meter Breite, höchstens 10 % Steigung, keine Stufen über 7 cm und einen festen Untergrund, auf dem auch ein Auto fahren könnte (Schotter, Rasen oder Wiese genügen). Der Aufpreis für die Komfortlieferung wird im Angebot gesondert ausgewiesen.
§ 6 Gefahrübergang
6.1 Nur Verbraucher: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit deren Übergabe an den Verbraucher über (§ 7b KSchG). Bei vereinbarter Ablieferung in Abwesenheit (Abstellvereinbarung, § 5.5) tritt an die Stelle der Übergabe das Absetzen der Ware am vereinbarten Ablageort.
6.2 Nur Unternehmer: Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Unternehmer bzw. mit dem Absetzen an der vereinbarten Lieferadresse über.
§ 7 Warenbeschaffenheit – Naturprodukt und Toleranzen
7.1 Brennholz ist ein Naturprodukt. Branchenübliche Abweichungen in Holzstruktur, Farbe, Restfeuchte, Scheitlänge, Astigkeit und Rindenanteil stellen keinen Mangel dar.
7.2 Mengenangaben beziehen sich auf das vereinbarte Raummaß (z. B. Schüttraummeter/SRM, Raummeter/RM). Eine mengenmäßige Toleranz von bis zu ±5 % ist handelsüblich und zulässig.
7.3 Angaben zur Restfeuchte beziehen sich auf den Zeitpunkt der Lieferung. Die weitere Trocknung sowie die sachgerechte, luftige und trockene Lagerung obliegen dem Kunden.
7.4 Restfeuchte und Nachweis: Maßgeblich ist die Holzfeuchte (bezogen auf das Darrgewicht) im Mittel je Produktionscharge. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt: Der Mittelwert der Holzfeuchte je Charge beträgt bei Lieferung unter 25 % (typischerweise rund 20 %); dies entspricht dem üblichen Maßstab für ofenfertiges Brennholz. Da Brennholz ein Naturprodukt ist, können einzelne Scheite hiervon abweichen – etwa durch ihre Lage im Stapel oder durch Bewitterung; solche Abweichungen einzelner Scheite sind kein Mangel, solange der Chargenmittelwert eingehalten ist. Der Verkäufer misst und dokumentiert den Chargenmittelwert nach einer anerkannten Methode (Mittelwert mehrerer Messungen an frischen Spaltflächen mit einem geeigneten Messgerät). Der dokumentierte Chargenwert dient als Nachweis der bei Lieferung vertragsgemäßen Beschaffenheit. Spätere, auf die Lagerung beim Kunden zurückzuführende Veränderungen der Holzfeuchte bleiben außer Betracht.
§ 8 Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
Nur Verbraucher: Dieser Paragraf gilt ausschließlich gegenüber Verbrauchern. Unternehmern steht kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu (§ 8.7).
8.1 Grundsatz: Der Verbraucher kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, soweit nicht eine der nachstehenden Ausnahmen greift. Die Rücktrittsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher gemeinsam mit diesen AGB zur Verfügung gestellt.
8.2 Fristbeginn: Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter (nicht der Beförderer) den Besitz an der Ware erlangt. Wird die bestellte Ware in mehreren Teilsendungen geliefert, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder der benannte Dritte den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt.
8.3 Ausübung: Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden und kann über jeden vom Kunden genutzten Kontaktweg erklärt werden (z. B. Brief, E-Mail oder Telefon). Der Verbraucher kann das dem Vertrag beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, muss dies aber nicht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Zusätzlich steht online die Rücktrittsfunktion „Vertrag widerrufen“ zur Verfügung: unter www.al-holz.at/widerruf/ sowie auf der persönlichen Auftragsseite des Kunden (§ 13a FAGG). Der Verkäufer bestätigt den Eingang jeder Rücktrittserklärung unverzüglich per E-Mail, sofern ihm eine E-Mail-Adresse vorliegt; bei Nutzung der Online-Funktion geschieht dies automatisch. Die Eingangsbestätigung enthält den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs (§ 13 Abs 2, § 13a Abs 5 FAGG).
8.4 Lose Schüttware – Prüfung vor dem Abladen und Erlöschen des Rücktrittsrechts
8.4.1 Prüfung vor dem Abladen: Bei loser Schüttware erhält der Verbraucher Gelegenheit, die Ware vor dem Abschütten zu besichtigen. Entspricht die Ware nicht seinen Erwartungen, kann er das Abladen ablehnen; die Ware wird dann nicht abgeschüttet, sondern wieder mitgenommen.
8.4.2 Erlöschen bei Vermischung mit vorhandenem Bestand: Das Rücktrittsrecht erlischt, sobald die gelieferte lose Schüttware nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wird, sodass sie nicht mehr unterscheidbar ist (§ 18 Abs 1 Z 6 FAGG). Dies ist insbesondere der Fall, sobald der Kunde die Ware mit einem bereits vorhandenen Holzvorrat zusammenschüttet oder mit vorhandenem Holz gleicher Art durcheinander schlichtet, sodass sich die gelieferten Scheite nicht mehr vom übrigen Holz unterscheiden lassen. Das bloße Abschütten auf eine freie, von vorhandenem Holz getrennte Fläche bewirkt für sich allein noch kein Erlöschen. Dies gilt entsprechend für Holz aus Gebinden, sobald es ausgepackt und auf diese Weise mit vorhandenem Holz vermischt wurde; das bloße Auspacken bewirkt kein Erlöschen. Der Verbraucher wird über dieses Erlöschen vor Vertragsabschluss ausdrücklich informiert.
8.4.3 Rücktransport und Kosten bei fortbestehendem Recht: Besteht das Rücktrittsrecht fort, weil die Ware noch getrennt von vorhandenem Holz gehalten wird, hat der Verbraucher die Ware zur Rückgabe bereitzuhalten, den Rücktransport selbst zu veranlassen und dessen unmittelbare Kosten zu tragen. Da lose Schüttware wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden kann, werden diese Kosten auf den Betrag geschätzt, der dem Verbraucher für seinen Auftrag im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannt wird; er hängt von der Menge und vom Liefergebiet ab. Eine Abholung durch den Verkäufer erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
8.4.4 Wertersatz: 8.5.3 gilt für lose Schüttware entsprechend. Verheiztes Holz lässt das Rücktrittsrecht nicht erlöschen; für die über ein Probefeuer hinaus verheizte Menge ist Wertersatz in Höhe ihres anteiligen Kaufpreises zu leisten, höchstens jedoch der tatsächliche Wertverlust.
8.5 Gebinde auf Palette – volles Rücktrittsrecht
8.5.1 Bei Lieferung als Gebinde auf Palette bleibt das 14-tägige Rücktrittsrecht bestehen, da die Ware trennbar und rücksendbar ist — solange sie nicht nach 8.4.2 mit vorhandenem Holz vermischt wurde.
8.5.2 Im Fall des Rücktritts hat der Verbraucher den Rücktransport selbst zu veranlassen und trägt dessen unmittelbare Kosten, sofern nicht ausdrücklich eine Abholung durch den Verkäufer vereinbart wird. Da es sich um Sperrgut handelt, das nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden kann, werden diese Kosten auf den Betrag geschätzt, der dem Verbraucher für seinen Auftrag im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannt wird; er hängt von der Menge und vom Liefergebiet ab.
8.5.3 Für einen Wertverlust der Ware hat der Verbraucher einzustehen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist (z. B. Öffnen und Verfeuern einzelner Gebinde, Durchmischen der Palette oder unsachgemäße Lagerung mit der Folge von Durchfeuchtung, Schimmel oder starker Verschmutzung). Der Wertersatz kann bis zur Höhe des vollständigen Warenwerts reichen, wenn die Ware dadurch nicht mehr verwertbar ist. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde.
8.6 Rechtsfolgen des Rücktritts
8.6.1 Der Verkäufer erstattet dem Verbraucher alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Kosten der Standardlieferung (nicht jedoch die Mehrkosten einer vom Verbraucher gewählten anderen Lieferart, z. B. Wunschtermin, Express- oder Komfortlieferung; ein gezahltes Palettenpfand wird mit der Rückgabe der Paletten erstattet) unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, und verwendet dafür dasselbe Zahlungsmittel wie der Verbraucher, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.6.2 Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis der Rücksendung erbracht hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt; dies gilt nicht, wenn eine Abholung durch den Verkäufer vereinbart wurde.
8.7 Kein Rücktrittsrecht für Unternehmer
Unternehmern (§ 1 UGB) steht das Rücktrittsrecht nach dem FAGG nicht zu. Für sie gelten die allgemeinen gesetzlichen Rücktrittsregeln sowie die Regelungen dieser AGB.
§ 9 Abonnement / regelmäßige Lieferung
9.1 Für Verträge über die regelmäßige (wiederkehrende) Lieferung von Brennholz (Abonnement) gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen. Für jede einzelne Lieferung gelten die Regelungen dieser AGB zu Lieferung (§ 5), Gefahrübergang (§ 6) und – gegenüber Verbrauchern – zum Rücktrittsrecht (§ 8) entsprechend.
9.2 Laufzeit. Nur Verbraucher: Die anfängliche Bindungsdauer beträgt höchstens zwei Jahre (§ 6 Abs 1 Z 1 KSchG).
9.3 Automatische Verlängerung. Nur Verbraucher: Eine automatische Verlängerung tritt nur ein, wenn der Verkäufer den Verbraucher rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist gesondert darauf hinweist, dass sein Schweigen als Zustimmung zur Verlängerung gilt, und dabei die Frist für einen Widerspruch angibt (§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG). Der Verkäufer verpflichtet sich zu diesem Hinweis. Die Kündigungsfrist beginnt erst mit dem Zugang des Hinweises beim Verbraucher; die Beweislast für den Zugang trägt der Verkäufer.
9.4 Kündigung: Das Abonnement kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Beginn des jeweils nächsten vereinbarten Lieferfensters gekündigt werden. Dieser Zeitraum entspricht dem üblichen Planungsvorlauf des Verkäufers für die Touren- und Lieferplanung. Die Kündigung ist formfrei möglich. Bei automatischer Verlängerung erfolgt der Hinweis nach § 9.3 rechtzeitig vor Beginn dieser Kündigungsfrist.
9.5 Änderung der Liefermenge: Die im Abonnement vereinbarte Menge kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Lieferfensters angepasst werden. Eine Verringerung ist bis zur vereinbarten Mindestmenge möglich; eine Erhöhung nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit. Die Änderung ist formfrei möglich.
9.6 Rücktrittsrecht bei Abonnements: Die 14-tägige Rücktrittsfrist beginnt mit dem Erhalt der ersten Lieferung. Eine bloße automatische Verlängerung des bestehenden Abonnements begründet kein neues Rücktrittsrecht.
9.7 Preis: Für das Abonnement gilt der bei der ersten Lieferung vereinbarte Preis. Eine Preiserhöhung wird nur wirksam, wenn der Verkäufer sie dem Kunden so rechtzeitig vor dem betroffenen Lieferfenster mitteilt, dass der Kunde noch fristgerecht kündigen kann (§ 9.4); unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung, gilt für das betreffende Lieferfenster der bisherige Preis. Die Mitteilung hat die Erhöhung klar auszuweisen.
9.8 Kündigung durch den Verkäufer bei Nichtannahme und aus wichtigem Grund: Bereits eine einmalige Nichtannahme (§ 1.6) berechtigt den Verkäufer, nach seiner Wahl entweder eine weitere Lieferung anzubieten oder das Abonnement zu kündigen. Darüber hinaus kann der Verkäufer das Abonnement aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, bei wiederholt fehlender Zufahrt oder Abladestelle oder bei beleidigendem oder bedrohlichem Verhalten gegenüber Mitarbeitern des Verkäufers. Das Recht jeder Vertragspartei zur außerordentlichen Auflösung aus wichtigem Grund nach den allgemeinen Bestimmungen bleibt unberührt.
§ 10 Gewährleistung
10.1 Nur Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff. ABGB, VGG). Ein Ausschluss oder eine unzulässige Einschränkung dieser Rechte findet nicht statt. Offensichtliche Mängel möge der Verbraucher dem Verkäufer möglichst zeitnah mitteilen; ein Unterbleiben der Anzeige führt gegenüber Verbrauchern nicht zum Verlust der Gewährleistungsrechte.
10.2 Nur Unternehmer: Es gilt die Rügeobliegenheit nach § 377 UGB: Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Der Verkäufer erfüllt einen berechtigten Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung oder Austausch.
10.3 Die Beschaffenheit als Naturprodukt (§ 7) ist bei der Beurteilung eines Mangels zu berücksichtigen. Mängel infolge unsachgemäßer Lagerung oder Behandlung nach der Übergabe (z. B. Schimmelbildung durch feuchte Lagerung) begründen keine Gewährleistung.
§ 11 Haftung
11.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden und nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Produkthaftungsgesetz).
11.2 Nur Unternehmer: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; ebenso die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden.
11.3 Nur Verbraucher: Der Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit gilt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
11.4 Der Kunde hat das gelieferte Holz so zu lagern, dass von ihm keine Gefahr für Dritte ausgeht.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
§ 13 Verbraucherschlichtung
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ein Hinweis auf die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) entfällt, da diese seit 20. Juli 2025 eingestellt ist.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
14.2 Nur Unternehmer: Als Gerichtsstand wird das für 8952 Irdning sachlich zuständige Gericht vereinbart.
14.3 Nur Verbraucher: Es gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
§ 16 Stand der AGB
Diese AGB haben den Stand Oktober 2026.
